Leistungsschau im Berichtswesen
Die Europäische Kommission überprüft in ihrer Funktion als "Hüterin der Verträge" die Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zu diesem Zwecke müssen die EU Mitgliedstaaten Umsetzungsberichte für die einzelnen Themen an die Europäische Kommission übermitteln.
Von der Europäischen Kommission werden die Mitgliedstaaten in zweierlei Hinsicht bewertet, inwieweit die EU Vorgaben eingehalten wurden bzw. werden:
- Inhaltliche Überprüfung der operativen Umsetzung von EU Recht und
- Überprüfung der formalen Vorgaben hinschtlich der Berichterstellung und Berichtslegung (z.B. Wurden die Berichte zeitgerecht geliefert?, Sind die Berichte verständlich geschrieben?, Sind alle inhaltlichen Vorgaben enthalten?, usw.)
- Bericht über die "Zuständigen Behörden" (gem. Artikel 3 WRRL), und
- Bericht der "IST Bestandsaufnahme 2004/2005" (gem. Artikel 5 WRRL).
Downloads
EU-weiter Vergleich der Berichte (PDF 24,53 kB )
Bewertung für Österreich - Bericht "Zuständige Behörden" (PDF 28,96 kB )
Bewertung für Österreich - Bericht "IST Bestandsaufnahme" (PDF 35,7 kB )
Umsetzungsbericht der EK - Komplett (PDF 860,04 kB )
02.10.2008, WISA Lebensministerium VII/2

