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Leistungsschau im Berichtswesen

Die Europäische Kommission überprüft in ihrer Funktion als "Hüterin der Verträge" die Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zu diesem Zwecke müssen die EU Mitgliedstaaten Umsetzungsberichte für die einzelnen Themen an die Europäische Kommission übermitteln.

 
Von der Europäischen Kommission werden die Mitgliedstaaten in zweierlei Hinsicht bewertet, inwieweit die EU Vorgaben eingehalten wurden bzw. werden:
  • Inhaltliche Überprüfung der operativen Umsetzung von EU Recht und
  • Überprüfung der formalen Vorgaben hinschtlich der Berichterstellung und Berichtslegung (z.B. Wurden die Berichte zeitgerecht geliefert?, Sind die Berichte verständlich geschrieben?, Sind alle inhaltlichen Vorgaben enthalten?, usw.)
Die Europäische Kommission hat in iherer aktuellen Bewertung für die beiden österreichischen Berichte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ein ausgesprochen gutes Zeugnis ausgestellt:
  • Bericht über die "Zuständigen Behörden" (gem. Artikel 3 WRRL), und
  • Bericht der "IST Bestandsaufnahme 2004/2005" (gem. Artikel 5 WRRL).
In den beigefügten Dokumenten sind die Bewertungen der Europäischen Kommission angegeben. Besonders interessant ist dabei der Vergleich Österreichs zu den übrigen EU Mitgliedstaaten.
 

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02.10.2008, WISA Lebensministerium VII/2