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Gülle gilt als wertvoller organischer Mehrnährstoffdünger Die verschlauchte Ausbringung verhindert die Ammoniakabgasung, allerdings sind derartige Geräte für das Berggebiet nur schwer einsetzbar.
Foto: LFZ / Buchgraber

Aktionsprogramm Nitrat 2012

Die Richtlinie 91/676/EG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen hat gemäß Artikel 1 zum Ziel, derartige Gewässerverunreinigungen zu verringern und weiterer Gewässerverunreinigung dieser Art vorzubeugen.

Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Aktionsprogramme festzulegen, die verbindlich vorgeschriebene Maßnahmen enthalten. Die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EG des Rates erfolgte mit Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2012 zum Schutz vor Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, mit dem das Aktionsprogramm Nitrat 2008 novelliert wurde. Die Änderungen betreffen insbesondere
  • ein mittelfristiges Verbot der Maisstrohdüngung im Spätherbst
  • die Konkretisierung von Aufzeichnungsverpflichtungen betreffend Düngung bei Betrieben ab einer bestimmten Größe,
  • das Erfordernis der Schriftlichkeit von Vereinbarungen über Abnahmen von Wirtschaftsdünger und
  • Klarstellungen sowie redaktionelle Änderungen.
Im Übrigen wurden die Bestimmungen des Aktionsprogramms 2008 aufrecht erhalten, sodass hinsichtlich dieser Regelungen auch auf die seinerzeitigen Erläuterungen hingewiesen wird. Das Aktionsprogramm 2012 wurde am 04. Mai 2012 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, ABl. Nr. 87, veröffentlicht und ist mit 5. Mai 2012 in Kraft getreten.
 

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22.05.2012, WISA Benutzer Admin