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Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos gemäß § 55i WRG und die darauf aufbauende Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko gemäß § 55j WRG bilden den ersten Teilschritt der von der EU-Hochwasserrichtlinie geforderten Fachplanungen.
 
Mit der vorläufigen Risikobewertung hat das Lebensministerium gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungsstellen in den Ländern erstmals eine systematische, flächendeckende und bundesweit einheitliche Einschätzung der durch Hochwasser bedingten Risiken in Österreich durchgeführt, die im Dezember 2011 abgeschlossen werden konnte.
 
Die Ergebnisse werden nachfolgend, wie in § 55m Abs. 1a WRG 1959 festgelegt, im WISA veröffentlicht.