Inhalt
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos gemäß § 55i WRG und die darauf aufbauende Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko gemäß § 55j WRG bilden den ersten Teilschritt der von der EU-Hochwasserrichtlinie geforderten Fachplanungen.
Mit der vorläufigen Risikobewertung hat das Lebensministerium gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungsstellen in den Ländern erstmals eine systematische, flächendeckende und bundesweit einheitliche Einschätzung der durch Hochwasser bedingten Risiken in Österreich durchgeführt, die im Dezember 2011 abgeschlossen werden konnte.
Die Ergebnisse werden nachfolgend, wie in § 55m Abs. 1a WRG 1959 festgelegt, im WISA veröffentlicht.
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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos 2011
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos wurde in Österreich in enger Zusammenarbeit zwischen dem BMLFUW und den Ämtern der Landesregierung durchgeführt. Die Ergebnisse für den ersten Zyklus 2011 stehen hier in Form einer Broschüre sowie als Listen, Karten und Auswertungen zur Verfügung. > mehr + Downloads zu: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos 2011
11.05.2012, WISA Hochwasserrichtlinie Redakteure
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Hintergrunddokumente
Als Hintergrunddokumente finden Sie hier, neben dem Rechtstext der EU-Hochwasserrichtlinie, fachliche und technische Leitfäden mit detaillierten Beschreibungen der fachlichen Kriterien und (daten-)technischen Methoden, die bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos angewendet wurden. > mehr + Downloads zu: Hintergrunddokumente
07.05.2012, WISA Hochwasserrichtlinie Redakteure

