Inhalt
Die EU-Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen und dadurch zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft beizutragen.
Die EU-Hochwasserrichtlinie wurde mit der Novelle 2011 zum Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) in österreichisches Recht umgesetzt.
Die Richtlinie sieht folgende Planungsschritte vor, deren Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen sind:
1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Auswahl der Gebiete, in denen ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht
2. Gefahrenkarten und Risikokarten für diese Gebiete
3. Maßnahmenplanung für ein integriertes Hochwasserrisikomanagement in diesen Gebieten.

