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Der nächste Schritt in der Umsetzung des österreichischen Wasserrechtsgesetzes 1959 war die Aufstellung von Überwachungsprogrammen. Mit diesen Programmen werden die Oberflächengewässer und Grundwässer hinsichtlich ihrer Qualität und Quantität überwacht. In dieser Kategorie ist nun der Bericht an die Europäische Kommission bereit gestellt. Die zugehörigen Karten finden Sie wie gewohnt im Kartendienst.