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Die Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG bzw. des nationalen Wasserrechtsgesetzes 1959 ist eine Aufgabe für mehrere Generationen. Künftige Generationen bedingen aber auch, dass sich die Überlegungen und Einstellung zur Umsetzung der Vorgaben und geplanten Maßnahmen ändern wird. Daraus resultieren die folgenden Gründe für die Erstellung eines eigenen Teilberichtes über die angewandten Methoden:

  • Dokumentation der Methoden, die für die IST Bestandsanalyse verwendet wurden
  • Es soll der interessierten (Fach-) Öffentlichkeit ein Überblick über die verwendeten Methoden angeboten werden.
  • Da für die Zukunft neue Methoden für die Risikoanalysen zu erwarten sind, muss die historische Entwicklung derselben aufgezeigt werden.
  • Die Weiterentwicklung der Methoden kann mit dem Aufzeigen der bisher verwendeten Methoden erleichtert werden.